Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen begleitet Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen, die selbstbestimmt in ihrer eigenen Wohnung leben können und möchten. Der ambulante Fachdienst leistet wertvolle Unterstützung.

Voraussetzung für eine Aufnahme von den Klienten/innen ist die Bereitschaft und der Wunsch, selbstständig und eigenverantwortlich zu leben und den Alltag, angepasst an die jeweiligen Möglichkeiten, zu bewältigen.

Zielsetzung

»Hilfe zur Selbsthilfe«, je nach Bedarf der Klienten/Klientinnen, lautet das Motto des ambulanten Fachdienstes: Betreutes Wohnen! Den Alltag meistern durch zusätzliche Begleitung oder kontinuierliche Hilfestellung fördern Selbstsicherheit.

Die Alltagsbegleitung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen gem. dem standardisierten Verfahren des Landschaftsverbandes Rheinland. Einzel- und Gruppenangebote werden durchgeführt von SozialarbeiterInnen, SozialpädagogInnen oder anderweitig qualifizierten MitarbeiterInnen. Im Fokus stehen praktische Anleitung und Begleitung im Alltag sowie die Bewältigung von Konfliktsituationen und Krisen. Die Betreuungsvereinbarung zwischen Klient/in und Fachdienst regelt Ziele und Inhalte verbindlich.

Zielgruppe

  • Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen, die vorübergehend oder für längere Zeit nicht selbstständig und ohne Hilfe leben können;
  • Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen, für die eine Unterbringung in einem Wohnheim nicht oder nicht mehr erforderlich ist;
  • Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen, die ihr bisheriges Leben bis ins Erwachsenenalter in der Familie verbrachten, doch nun den Schritt in die Selbstständigkeit und das Lösen vom Elternhaus wagen möchten.

Das ambulant Betreute Wohnen bietet die Möglichkeit, mit mehreren Klienten/Klientinnen in einer Wohngemeinschaft, gemeinsam mit einer/einem Partnerin/Partner, einem Kind/Kindern oder als Einzelperson betreut zu wohnen.

Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Bereitschaft zur selbstständigen Alltagsbewältigung und eigenverantwortlichen Lebensführung, da die notwendigen Aufgaben des täglichen Lebens von den Klienten/innen selbst erledigt werden müssen.

Aufnahme

Aufgenommen werden neue Klienten/Klientinnen, nachdem die örtliche Hilfeplankonferenz auf der Basis eines individuellen Hilfeplanes den beantragten Hilfebedarf anerkannt hat, und die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den zuständigen Sozialhilfeträger zur Finanzierung der Maßnahme abgeschlossen ist.
Nicht aufgenommen werden Menschen, bei denen Suchtabhängigkeiten im Vordergrund stehen.

Finanzierung

Das ambulant Betreute Wohnen wird durch den Landschaftsverband Rheinland oder die Stadt Krefeld (bei Erstantrag von über 65-jährigen) im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. §§ 53 ff SGB XII finanziert; je nach Einkommen und Vermögen müssen die Klienten/Klientinnen einen festgelegten Eigenanteil leisten.

Die Kosten für den Lebensunterhalt (Miete, Verpflegung, Kleidung) bestreiten die Klienten/Klientinnen aus eigenen Einkünften oder – bei vorliegender Bedürftigkeit – unter Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen oder anderen Förderleistungen nach den entsprechenden Sozialgesetzbüchern.

Perspektiven

  • selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung zu leben
  • »zuhause« – im heimischen Bezirk bleiben und wohnen
  • Das Gefühl als ein/e gleichwertige/r Mitbürger/in anerkannt zu sein
  • Steigerung & Wertschätzung des sozialen Status genießen

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Betreutes Wohnen
Amb. Fachdienst für Menschen mit Behinderungen

Hochstraße 60
47798 Krefeld

Tel.: 0 21 51 – 20 98-10
Fax: 0 21 51 – 20 98-12

bewo@ffb-krefeld.de

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Heike Rips (Leitung)

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